Skipperhaftpflicht
Yachtinsassenunfallversicherung
- Die Versicherung bezieht sich auf Todes- und Invaliditätsfälle nach Unfällen im ursächlichen Zusammenhang mit dem Lenken und Benutzen des in der Police bezeichneten Fahrzeuges - unabhängig von einem Verschulden.
- Versichert sind Todes- und Invaliditätsfälle mit folgenden Versicherungssummen:
- Die Versicherungssummen werden im Schadenfall auf die Insassen zu gleichen Teilen aufgeteilt. Die Höchstversicherungssumme pro Person beträgt im Todesfall € 50.000,- und bei Invalidität € 100.000,-. (Höchst-Versicherungssummen bei Booten, die länger als 13 m sind: EUR 300.000,- Tod | EUR 600.000,- Invalidität)
- Sie sichert Eigner, Skipper, Crew und Gäste.
- Vereinbart wird eine feste Versicherungssumme, die im Versicherungsfall zu gleichen Teilen auf die berechtigten Insassen aufgeteilt wird.
- Die Y24 Yachtinsassenunfallversicherung schützt Sie nicht nur bei Unfällen an Bord. Sie gilt auch bei Unfällen, die z.B. beim An- und Ablegen, bei der Benutzung des Beibootes, beim Auf- und Abriggen oder während der jährlichen Winterlagerarbeiten passieren.
| Versicherungssummen pro Schiff | Variante 1 | Variante 2 | Variante 3 |
| Versicherungssumme bei Unfalltod: | € 50.000,- | € 100.000,- | € 150.000,- |
| Versicherungssumme im Invaliditätsfall: | € 100.000,- | € 200.000,- | € 300.000,- |
Yachttotalverlustversicherung
- Die Y24 Yachttotalverlustversicherung deckt einen möglichen Totalverlust bzw. konstruktiven Totalverlust Ihrer Yacht. Achtung: Es werden keine Teilschäden ersetzt!
- Zwischen dem Eigner und YACHTING24 wird eine feste Versicherungssumme (Feste Taxe) vereinbart. Sie gilt für 3 Jahre Vertragslaufzeit und ist Grundlage für die Regulierung.
- Nach Ablauf von drei Jahren ist Versicherungswert der Zeitwert.Wertanpassungen können Sie jederzeit online durchführen.
- Optional können für den Außenbordmotor (wenn Hauptantrieb) und Trailer separate Deckungen, unbegrenzte Übernahme von Wrack- und Bergungskosten, erweiterte Landtransporte oder Regatten mitversichert werden.
Charter-Versicherungen
Wählen Sie aus den vier Charter-Paketen - Basis, Silber, Gold oder Premium - das Paket aus, welches am besten Ihren Bedürfnissen entspricht. Auf der Basis der Skipperhaftpflicht- und der Reiserücktrittskosten-Versicherung stocken Sie Ihren Versicherungsschutz ganz individuell auf. Damit Sie und bis zu neun Crewmitglieder ihren Chartertörn sorglos genießen können.Skipperhaftpflichtversicherung:
Der Versicherungsschutz umfasst Schadenereignisse, die sich durch den Gebrauch der gecharterten Yacht und der Beiboote durch Skipper und Crew an Dritten ereignen. Dazu gehören beispielsweise Schäden an anderen Schiffen, an Hafen- oder Steganlagen. Auch Schäden, die aufgrund grober Fahrlässigkeit am Charterschiff entstehen und nicht über die Kasko-Versicherung des Vercharterers abgedeckt sind, sind inbegriffen. Wenn Sie nicht mit Ihrem Privatvermögen haften wollen, ist eine Skipperhaftpflicht-Versicherung unerlässlich. Die normale Haftpflicht-Versicherung übernimmt diesen Schaden nicht. Weitere Bestandteile der Skipperhaftpflicht: Charterausfalldeckung, Beschlagnahmedeckung, Hotel- und Transportkostendeckung, Vermögensschäden.
Reiserücktrittskosten-Versicherung:
Diese Deckung erstattet bei Ausfall des nichtgewerblichen Skippers, eines oder mehrerer Crewmitglieder die vertraglich geschuldeten Stornokosten für Charter sowie An- und Abreise.
Erweiterungsmöglichkeiten:
Die Kautions-Versicherung deckt das finanzielle Risiko für den Fall, dass der Vercharterer die geleistete Kaution ganz oder teilweise einbehält - ob berechtigt oder nicht.
Die Auslandsreisekranken-Versicherung erstattet neben den Kosten für die ärztliche Behandlung, Arzneimittelkosten und Krankenhausaufenthalt, den Krankenrücktransport ins Heimatland sowie die Überführungskosten im Todesfall. Die Insassenunfall-Versicherung als weiterer optionaler Versicherungs-Bestandteil deckt weltweit Invaliditätsschäden, Bergungskosten und den Todesfall.






