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Yachthaftpflichtversicherung

  • Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen Versicherungsschutz für den Fall, dass sie wegen eines Schadenereignisses, das im Zusammenhang mit dem Besitz und Gebrauch des in der Police genannten Fahrzeuges eingetreten ist, von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen auf Schadenersatz (für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden) in Anspruch genommen werden.
  • Da jeder Wassersportler mit seinem gesamten Vermögen für Schäden, die er im Zusammenhang mit dem Besitz oder Gebrauch eines Sportbootes einem Dritten schuldhaft zufügt, haftet, ist die Yachthaftpflichtversicherung somit absolut notwendig.
  • Die Y24 Yachthaftpflichtversicherung ersetzt nicht nur Schäden, sondern übernimmt auch die Abwehr unberechtigter Forderungen. Die von YACHTING24 empfohlene Deckungssumme beträgt mindestens € 3.000.000,- pauschal für Personen- und Sachschäden.
  • Die Versicherung umfasst Schiff, Eigner, Skipper, Crew und Gäste europaweit.